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Statusabfrage zum beantragten Personalausweis


Personalausweis Statusabfrage

Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann entsprechend erfragt werden.

Die örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

Leistungsbeschreibung

Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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